Fliegen mit E-Zigaretten aus der Schweiz: Mengen, Vorschriften und wichtige Tipps für Ihre Reise

Fliegen mit E-Zigaretten aus der Schweiz: Mengen, Vorschriften und wichtige Tipps für Ihre Reise

Das Reisen mit E-Zigaretten und den dazugehörigen Liquids wirft oft Fragen auf, besonders wenn es um Flugreisen geht. Auch von der Schweiz aus gibt es klare Richtlinien und Mengenbeschränkungen, die Sie unbedingt beachten sollten, um reibungslos durch die Sicherheitskontrolle zu kommen und Ärger am Flughafen oder im Zielland zu vermeiden.

1. E-Zigarette und Akkus: Handgepäck ist Pflicht!

Dies ist die wichtigste Regel: Ihre E-Zigarette (das Gerät selbst) und alle dazugehörigen Akkus (egal ob fest verbaut oder extern) gehören IMMER ins Handgepäck. Der Grund ist die potenzielle Brandgefahr von Lithium-Ionen-Akkus. Im Frachtraum könnten Temperaturschwankungen oder Druckveränderungen zu einem Kurzschluss führen, der im schlimmsten Fall einen Brand auslösen könnte, der unbemerkt bleibt.

  • Wie viele Akkus? Die meisten Fluggesellschaften erlauben eine begrenzte Anzahl von Ersatzakkus im Handgepäck. Üblich sind zwei bis vier lose Akkus zusätzlich zu denen, die im Gerät verbaut sind. Es gibt keine exakte universelle Zahl, daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheit direkt bei Ihrer Fluggesellschaft zu informieren.

  • Sicherung der Akkus: Lose Akkus müssen einzeln gesichert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Verwenden Sie dafür Akkuboxen, Silikonhüllen oder kleben Sie die Pole mit Isolierband ab. Das Einstecken in eine Hosentasche mit Schlüsseln oder Münzen ist tabu!

  • Gerät ausschalten: Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Zigarette ausgeschaltet ist, bevor Sie sie im Handgepäck verstauen, um ein versehentliches Einschalten und Überhitzen zu verhindern. Bei Geräten mit fest verbauten Akkus kann dies auch das Entfernen des Pods oder Verdampfers bedeuten.

2. Liquids: Mengen und Verpackung

Für Liquids gelten die allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck, ergänzt durch die Möglichkeit des Transports im Aufgabegepäck.

  • Im Handgepäck:

    • Maximale Behältergrösse: Jeder einzelne Liquid-Behälter darf maximal 100 ml fassen. Es spielt keine Rolle, wie viel Liquid sich tatsächlich in einem grösseren Behälter befindet; entscheidend ist die aufgedruckte Grösse des Behälters. Ein 200-ml-Behälter, der nur zur Hälfte gefüllt ist, ist nicht erlaubt.

    • Gesamtmenge und Beutel: Alle Liquid-Behälter (und andere Flüssigkeiten wie Shampoo, Zahnpasta etc.) müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter (ca. 20x20 cm) verpackt sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt.

    • Wie viel passt rein? Je nach Grösse der Liquidflaschen können das im 1-Liter-Beutel beispielsweise 5-10 Fläschchen à 10 ml sein, wenn Sie auch noch andere Kosmetika mitführen. Planen Sie entsprechend.

  • Im Aufgabegepäck (Koffer):

    • Mengen: Im Aufgabegepäck gibt es keine 100-ml-Beschränkung pro Behälter und auch keine Limitierung der Gesamtmenge durch einen 1-Liter-Beutel. Sie können also auch grössere Liquidflaschen oder einen Vorrat für längere Zeit mitnehmen.

    • Verpackung: Da sich der Druck im Frachtraum ändern kann und Flaschen auslaufen könnten, ist eine auslaufsichere Verpackung absolut entscheidend. Wickeln Sie jede Flasche einzeln in eine Plastiktüte, Frischhaltefolie oder eine Socke und verstauen Sie sie zusätzlich in einem verschliessbaren Beutel oder einer Box. Nichts ist ärgerlicher als ein durchnässter Koffer.

3. Dampfen an Bord: Absolutes Verbot!

Das Dampfen ist in Flugzeugen weltweit strengstens verboten. Dies gilt für die Kabine, die Toiletten und alle anderen Bereiche an Bord. Die Missachtung dieses Verbots kann zu hohen Geldstrafen (teilweise über CHF 1000.-) und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen (z.B. Anzeige wegen Störung des Flugbetriebs). Die Rauchmelder in den Toiletten sind so sensibel, dass sie auch Dampf erkennen.

4. Reiseziele und lokale Bestimmungen: Unbedingt prüfen!

Dieser Punkt ist entscheidend und wird oft unterschätzt. Bevor Sie Ihre Reise antreten, müssen Sie sich unbedingt über die Einfuhr-, Besitz- und Nutzungsbestimmungen für E-Zigaretten und Liquids an Ihrem Reiseziel informieren. In vielen Ländern gibt es sehr strenge Gesetze, die den Import, den Verkauf oder sogar den reinen Besitz von E-Zigaretten verbieten oder stark einschränken.

Beispiele für Länder mit Einschränkungen oder Verboten:

  • Absolute Verbote: Thailand, Indien, Mexiko (Importverbot, Besitz unklar), Singapur, Katar, Kambodscha, Vietnam, Argentinien, Brasilien, Ägypten, Türkei (Grauzone), Vereinigte Arabische Emirate (V.A.E.) - hier vor allem Dubai.

  • Strenge Regelungen/Einfuhrbeschränkungen: Australien (oft nur mit Rezept), Japan (Nikotinliquids verboten), Hongkong.

  • Grauzonen: In einigen Ländern ist die Rechtslage unklar oder wird unterschiedlich ausgelegt. Im Zweifel lieber darauf verzichten oder nur ein Einweggerät mit minimalem Liquid mitnehmen und dieses gut verstecken.

Wo finde ich Informationen?

  • Offizielle Webseiten der Botschaften oder Konsulate des Ziellandes in der Schweiz.

  • Webseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – Reisehinweise.

  • Spezialisierte Vaping-Foren oder Webseiten, die sich mit den internationalen Gesetzen befassen (diese sind oft am aktuellsten, aber nicht immer offiziell).

Zusätzliche Tipps für die Reise:

  • Leere Tanks/Pods: Leeren Sie den Tank oder Pod Ihrer E-Zigarette, bevor Sie abfliegen. Der Druckwechsel im Flugzeug kann dazu führen, dass Liquid ausläuft.

  • Wickelzubehör: Wenn Sie Selbstwickler sind, informieren Sie sich auch über die Mitnahme von Werkzeugen wie Scheren oder Pinzetten. Diese könnten unter die Regeln für spitze oder scharfe Gegenstände fallen und sind dann nur im Aufgabegepäck erlaubt.

  • Ersatz-Coils/Pods: Nehmen Sie ausreichend Ersatz-Coils oder Pods mit, da diese nicht überall erhältlich sind. Diese können sowohl im Hand- als auch im Aufgabegepäck transportiert werden.

Wenn Sie diese umfassenden Informationen berücksichtigen und sich gut vorbereiten, steht einer entspannten Reise mit Ihrer E-Zigarette von der Schweiz aus nichts im Wege. Guten Flug und eine schöne Reise!

Back to blog